| NR.1: SCHULUNG NACH § 4 DER LMHV |
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Gastronomie / Küche / Imbiss / Veranstaltungen / Kita / Schule ...alle, die Lebensmittel verarbeiten und in den Verkehr bringen und angelernte/ungelernte Kräfte in der Küche beschäftigen. Pflicht für jeden Betrieb!Inhalte: Anforderungen an Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene, die Mitarbeiter in gastronomischen Betrieben auf Verlangen der Behörde vorweisen müssen: LMHV § 4 Abs. 1 Satz 1 "Schulung der Mitarbeiter".
Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb , um vor Ort Inhouse-Schulungen durchzuführen oder Sie bei der Umsetzung des HACCP Konzeptes zu beraten.
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