Startseite arrow Seminare arrow 1. Schulung nach § 4 der LMHV
NR.1: SCHULUNG NACH § 4 DER LMHV PDF Drucken E-Mail

 

Gastronomie / Küche / Imbiss / Veranstaltungen / Kita / Schule ...alle, die Lebensmittel verarbeiten und in den Verkehr bringen und angelernte/ungelernte Kräfte in der Küche beschäftigen. Pflicht für jeden Betrieb!

Inhalte: Anforderungen an Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene, die Mitarbeiter in gastronomischen Betrieben auf Verlangen der Behörde vorweisen müssen: LMHV § 4 Abs. 1 Satz 1 "Schulung der Mitarbeiter".

  1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  3. Lebensmittelrecht
  4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  5.  Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  6. Havarieplan, Krisenmanagement
  7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  8. Anforderung an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen.
  10. Reinigung und Desinfektion 


Die Seminare finden in den Seminarräumen der Kreishandwerkerschaft OH/Plön in Eutin statt. Frau C. Peters gibt Ihnen gern weitere Informationen unter 04521- 775590.

Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb , um vor Ort  Inhouse-Schulungen durchzuführen oder Sie bei der Umsetzung des HACCP Konzeptes zu beraten.