HYGIENESCHULUNG / GESUNDHEITSWESEN / INFEKTIONSSCHUTZGESETZ PDF Drucken E-Mail

     
Erfüllen Sie die gesetzlichen Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz? 
 
Hygiene

  • Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird durch das neue Infektionsschutzgesetz (Juni 2011) ein differenziertes und dokumentiertes Hygienemanagement gefordert. 


  • NEU: Zertifikatslehrgang „Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen“ von der deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).

  • Für Krankenschwestern und examinierte AltenpflegerInnen eine attraktive und bundesweit anerkannte Weiterbildung!
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    Unser Angebot ab September 2011:

                              Qualifizierung zum/r Hygienebeauftragten 

    nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

    Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung als Altenpfleger/in oder als Krankenschwester/Krankenpfleger.

    Dauer: 220 Std Intensivkurs in 11 Monaten. Nebenberufliche Fortbildung 1x pro Woche von 17:30 - 21:00 in Lübeck, Kiel oder auf Rügen.

    Für Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein ist eine attraktive finanzielle Förderung dieser beruflichen Fortbildung möglich

    Sie haben Fragen? Rufen Sie mich an unter 04531-6799500 (Klaus Steudner, Seminarleiter)

    Unsere Tageseminare und Workshops dienen in erster Linie der praktischen Unterstützung und der Schulung aller Beteiligten, die aktiv das System im eigenen Arbeitsbereich umsetzen wollen bzw. müssen. Eine gute Hygienepraxis ist die Voraussetzung für eine praktikable Risikominimierung durch resistente Keime wie MRSA. Machen Sie sich fit!

    Folgende Themen können individuell in Ihrem Hause als Workshop oder als Seminar behandelt werden:

      
    • Hygiene - Risikoanalysen (Gefahrenanalyse FMEA) 
    • Mikrobiologie (Viren, Bakterien, Pilze, etc)   
    • Dokumentation der Arbeitsabläufe
    • Abbau von Schwachstellen (Stärken/Schwächen Analyse) 
    • Optimierung der Arbeitsabläufe  (Prozessanalyse, Arbeitsanweisungen)
    • Gefährdungsbeurteilung gem. BioStoffV und TRBA 400
    • Gefährdungsbeurteilung  nach §5 ArbSchG und GefStoffV   
    • Expertenstandad Ernährung
    • Mitarbeiter-Schulungen: Hygieneschulungen nach DIN 10514 gem. VO 852/2004, Hygieneschulungen nach dem Infektionsschutzgesetz §35 -§43 IFSG 
    • Hygienepläne / Hygienekontrollen / Hygienemaßnahmen 
    • Weiterbildung zum/r Hygienebeauftragten sowie Hygieneschulungen nach Bedarf
    • externer Hygienebeauftragter

    Speziell für Arztpraxen und Krankenhäuser: Qualitätssicherung von Reinigungs- und Desinfektionsprozessen, Medizinproduktegesetz (MPG), RKI Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, TRBA 250, BioStoffV etc.) 

     

    Weitere Theman nach Absprache

        

     

                         N E U T R A L • O B J E K T I V • U N A B H Ä N G I G

    Vereinbaren Sie eine Betriebsbegehung (Hygienecheck) in Ihrem Hause. Danach wissen Sie genau, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.     

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